
Drei Wege führen zur Anerkennung als Steuerberater. Alle drei stellen für junge Menschen eine beachtliche Herausforderung dar. Lesen Sie hier mehr über Werdegang, Ausbildungsdauer und Berufung zum Steuerberater.
Steuerberater - drei herausfordernde Wege zum Ziel
Gleich welchen der drei nachfolgend beschriebenen Wege Sie beschreiten, die Ausbildung wird durch das Steuerberatergesetz (StBerG) geregelt und am Ende steht das Steuerberaterexamen. Danach folgt die Bestellung zum Steuerberater durch die zuständige Steuerberaterkammer.
Universitätsstudium
Voraussetzung: allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Studium der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern
Berufspraxis, min. 2 Jahre mit min. 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (bei weniger als 8 Semestern Studium erhöht sich die erforderliche Zeit auf 3 Jahre)
Studium an einer Fachhochschule oder Berufsakademie
Voraussetzung: allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. Fachhochschulreife
Studium der Wirtschaftswissenschaften an einer Fachhochschule oder einer Berufsakademie im Fachbereich Wirtschaft (letzteres nur mit Abitur) mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern (Die Regelstudienzeiten eines Bachelor- und Masterstudienganges werden zusammengerechnet.)
Berufspraxis, min. 3 Jahre mit min. 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (bei weniger als 8 Semestern Studium erhöht sich die erforderliche Zeit auf 3 Jahre)
Praktische Ausbildung
Voraussetzung: abgeschlossene Schulausbildung
Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten oder gleichwertige kaufm. Ausbildung
optional Prüfung als Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt
Berufspraxis, 10 Jahre (Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt nur 7 Jahre)
Beamte der Finanzverwaltung
Voraussetzung: der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter angehörig
Mindestens sieben Jahre als Sachbearbeiter oder mindestens in gleichwertiger Stellung praktisch tätig
Das Steuerberater-Examen
Das Steuerberater Examen wird von allen Anwärtern abgelegt, ganz gleich welchen Ausbildungsweg Sie beschritten haben. Geprüft wird schriftlich (3 Tage) und mündlich (1 Tag) auf folgenden Gebieten:
Steuerliches Verfahrensrecht
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Bewertungsrecht, Erbschaftssteuer und Grundsteuer
Verbrauchs- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts
Handelsrecht sowie Grundzüge des bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der EG
Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
Volkswirtschaft
Berufsrecht
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