Weg zum Steuerberater

Drei Wege führen zur Anerkennung als Steuerberater. Alle drei stellen für junge Menschen eine beachtliche Herausforderung dar. Lesen Sie hier mehr über Werdegang, Ausbildungsdauer und Berufung zum Steuerberater.

Steuerberater - drei herausfordernde Wege zum Ziel
Gleich welchen der drei nachfolgend beschriebenen Wege Sie beschreiten, die Ausbildung wird durch das Steuerberatergesetz (StBerG) geregelt und am Ende steht das Steuerberaterexamen. Danach folgt die Bestellung zum Steuerberater durch die zuständige Steuerberaterkammer.

Zulassung zur Prüfung

Universitätsstudium

Voraussetzung: allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Studium der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern

Berufspraxis, min. 2 Jahre mit min. 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von Bundes- und Landesfinanzbehörden  verwalteten Steuern (bei weniger als 8 Semestern Studium erhöht sich die erforderliche Zeit auf 3 Jahre)

Studium an einer Fachhochschule oder Berufsakademie

Voraussetzung: allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. Fachhochschulreife

Studium der Wirtschaftswissenschaften an einer Fachhochschule oder einer Berufsakademie im Fachbereich Wirtschaft (letzteres nur mit Abitur) mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern (Die Regelstudienzeiten eines Bachelor- und Masterstudienganges werden zusammengerechnet.)

Berufspraxis, min. 3 Jahre mit min. 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (bei weniger als 8 Semestern Studium erhöht sich die erforderliche Zeit auf 3 Jahre)

Praktische Ausbildung

Voraussetzung: abgeschlossene Schulausbildung

Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten oder gleichwertige kaufm. Ausbildung

optional Prüfung als Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt

Berufspraxis, 10 Jahre (Bilanzbuchhalter / Steuerfachwirt nur 7 Jahre)

Beamte der Finanzverwaltung

Voraussetzung: der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter angehörig

Mindestens sieben Jahre als Sachbearbeiter oder mindestens in gleichwertiger Stellung praktisch tätig

Das Steuerberater-Examen
Das Steuerberater Examen wird von allen Anwärtern abgelegt, ganz gleich welchen Ausbildungsweg Sie beschritten haben. Geprüft wird schriftlich (3 Tage) und mündlich (1 Tag) auf folgenden Gebieten:

Steuerliches Verfahrensrecht

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Bewertungsrecht, Erbschaftssteuer und Grundsteuer

Verbrauchs- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts

Handelsrecht sowie Grundzüge des bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der EG

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

Volkswirtschaft

Berufsrecht

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