
Damit Ihr Vermögen in die richtigen Hände kommt und Sie ruhig und gelassen in die Zukunft schauen können, gilt es frühzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen. Ein professionelles Generationenmanagement umfasst sämtliche Aspekte des Vererbens und berücksichtigt neben der gesetzlichen Erbfolge auch die Errichtung eines Testaments oder Erbvertrages, Vermächtnisse, Schenkungen sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Auf Basis Ihrer Ausgangssituation und Vermögensverhältnisse zeigen wir Ihnen anhand von fundierten Analysen und Berechnungen konkret auf, wie sich die Erbfolge in Ihrem ganz persönlichen Fall steuerlich auswirkt. Unserer Arbeit liegen strukturierte Prozesse zugrunde. Mit griffigen Lösungsansätzen entwickeln wir mögliche Szenarien.
ln einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf, die individuell auf Sie zugeschnitten sind. Gemeinsam mit Ihnen legen wir den Handlungsbedarf fest. Klar und transparent. Dabei ist es uns sehr wichtig, Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche zu berücksichtigen. Als Steuerberater und Unternehmensberater, mit über 50-jähriger Erfahrung, verfügen wir über das entsprechende Fachwissen und Know-how, um Sie verlässlich beraten und begleiten zu können.
Die Eheleute Max und Rita haben eine Tochter. Ihr Vermögen (Bankguthaben) beläuft sich auf 2 Mio. EUR. Das Vermögen gehört ausschließlich dem Ehemann Max. Ein Testament oder Ehevertrag existiert nicht.
Ehemann stirbt | Vermögen Ehefrau | 1.000.000 EUR |
(Erben sind die Ehefrau zu 50% und die Tochter zu 50%) | Freibetrag Ehefrau | 500.000 EUR |
Versorgungsfreibetrag Ehefrau* | 256.000 EUR | |
Zu versteuerndes Vermögen | 244.000 EUR | |
Erbschaftsteuerbelastung (11%) | 26.840 EUR | |
Vermögen Tochter | 1.000.000 EUR | |
Freibetrag Tochter | 400.000 EUR | |
Zu versteuerndes Vermögen | 600.000 EUR | |
Erbschaftsteuerbelastung (15%) | 90.000 EUR | |
Ehefrau stirbt | Vermögen | 1.000.000 EUR |
(Erbin ist zu 100% die Tochter – das geerbte Vermögen der Ehefrau beträgt noch immer 1 Mio. EUR) | Freibetrag Tochter | 400.000 EUR |
Zu versteuerndes Vermögen | 600.000 EUR | |
Erbschaftsteuerbelastung (15%) | 90.000 EUR | |
Erbschaftsteuerbelastung gesamt | 206.840 EUR |
*mindert sich bei entsprechenden Versorgungsbezügen
Zu Lebzeiten wird das Vermögen auf die Familie verteilt (10 Jahre vor Eintritt des Erbfalls), um im Erbfall die Freibeträge optimal ausnutzen zu können.
Schenkung zu Lebzeiten | Vermögen | 1.000.000 EUR |
(Schenkung von 1 Mio. EUR von Ehemann an die Ehefrau zu 50% und die Tochter zu 50%) | Freibetrag Ehefrau | 500.000 EUR |
Freibetrag Tochter | 400.000 EUR | |
Zu versteuerndes Vermögen | 100.000 EUR | |
Schenkungsteuer (11%) | 11.000 EUR | |
Ehemann stirbt | Vermögen | 1.000.000 EUR |
(Erben sind die Ehefrau zu 50% und die Tochter zu 50%) | Freibetrag Ehefrau | 500.000 EUR |
Freibetrag Tochter | 400.000 EUR | |
Zu versteuerndes Vermögen | 100.000 EUR | |
Erbschaftsteuer (11%) | 11.000 EUR | |
Ehefrau stirbt | Vermögen | 1.000.000 EUR |
(Vermögensübertrag auf die Tochter 1 Mio. EUR) | Freibetrag Tochter | 400.000 EUR |
Zu versteuerndes Vermögen | 600.000 EUR | |
Erbschaftsteuer (15%) | 90.000 EUR | |
Erbschaftsteuerbelastung gesamt | 112.000 EUR | |
STEUERERSPARNIS | 94.840 EUR |
Aus steuerlicher Sicht ist es noch günstiger, die Schenkungsfreibeträge alle 10 Jahre optimal auszunutzen.
Foto angieconscious / www.pixelio.de