Verträge unter der Lupe

Wir selbst, als Steuerberatungsgesellschaft, dürfen keine Rechtsberatung übernehmen.
Über unsere Kooperationspartner können wir Ihnen jedoch auch diese Leistung anbieten!
Wir übernehmen die steuerrechtliche Würdigung, der kooperierende Rechtsanwalt die eigentliche Rechtsberatung. So sind Sie entlastet und können sich auf uns als Koordinateure und Ansprechpartner verlassen.

Besonders in puncto Ehe- und Erbvertrag möchten wir Sie sehr gerne an unseren Erfahrungen teilhaben lassen und vor allem deren steuerrechtliche Würdigung besprechen. Im Hinblick auf die Erbregelung sind vielfältige Gestaltungen möglich, die es zu Lebzeiten zu regeln gilt.

Ehevertrag

Erbvertrag

Miet-/Pachtvertrag

Arbeitsvertrag

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