
Wir selbst, als Steuerberatungsgesellschaft, dürfen keine Rechtsberatung übernehmen.
Über unsere Kooperationspartner können wir Ihnen jedoch auch diese Leistung anbieten! Wir übernehmen die steuerrechtliche Würdigung, der kooperierende Rechtsanwalt die eigentliche Rechtsberatung. So sind Sie entlastet und können sich auf uns als Koordinateure und Ansprechpartner verlassen.
In regelmäßigen Zeitabständen, spätestens bei der jährlichen Jahresabschlusserstellung, überprüfen wir Ihre Verträge und schlagen gegebenenfalls entsprechende Vertragsänderungen vor.
Gesellschaftsvertrag
Unternehmensvertrag
Geschäftsführervertrag
Miet- und Pachtvertrag